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   Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1982 - 13/82   

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https://dejure.org/1982,11733
Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1982 - 13/82 (https://dejure.org/1982,11733)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.10.1982 - 13/82 (https://dejure.org/1982,11733)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1982 - 13/82 (https://dejure.org/1982,11733)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    José Arantzamendi-Osa und andere gegen Procureur de la République und Procureur général.

    Fischerei: Rechte der Drittländer

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 27.10.1977 - 121/76

    Moli / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1982 - 13/82
    In diesem Zusammenhang wird auch auf das Urteil des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 121/76 (Moli, Slg. 1977, 1971) verwiesen, in dem der "allgemeine Grundsatz" formuliert wurde, "daß jede Verwaltung, wenn sie eine Maßnahme trifft, welche Interessen eines einzelnen erheblich verletzen kann, dem Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen hat, sich zu äußern" (Randnrn. 19/21 der Entscheidungsgründe).

    Schließlich liegt der Hinweis auf das Urteil Moli meines Erachtens neben der Sache, denn in diesem Urteil hat der Gerichtshof einen Grundsatz anerkannt, der im, Verhältnis zwischen Verwaltung und Beamten gilt, jedoch nicht mechanisch auf jedes Rechtsverhältnis zwischen der Verwaltung und dem einzelnen übertragen werden kann.

  • EuGH, 08.12.1981 - 181/80

    Arbelaiz-Emazabel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1982 - 13/82
    Die zu dieser Problematik bereits ergangenen und hier zu berücksichtigenden Entscheidungen des Gerichtshofes sind die Urteile vom 8. Dezember 1981 in der Rechtssache 181/80 sowie in den verbundenen Rechtssachen 180 und 266/80 (Arbelaiz-Emazabel bzw. Crujeiras Tome und Yurrita, Slg. 1981, 2961 und 2997).
  • EuGH, 28.10.1982 - 50/82

    Affaires maritimes à Bayonne u.a. / Dorca Marine u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1982 - 13/82
    7. Aus all diesen Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die jeweils gleichlautenden Fragen, die die Cour d'appel Rennes mit Urteilen vom 3. Dezember 1981 (verbundene Rechtssachen 13 bis 28/82) und das Tribunal de grande instance Bayonne mit Urteilen vom 17. September 1981 (Rechtssache 50/82), 22. Oktober 1981 (Rechtssache 51, 52 und 58/82) und 5. November 1981 (Rechtssache 53, 54, 55, 56 und 57/82) vorgelegt haben, wie folgt für Recht zu erkennen:.
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